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PonyCollege

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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von PonyCollege

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Mai 2026)

Bitte lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gut durch!

Diese AGB dienen als Vertragsgrundlage. Mit Anmeldung erkennen Sie diese an!

Mit einer Anmeldung bieten Sie Karolin Evers den Abschluss des Vertrages verbindlich an und stehen damit für die Vertragsverpflichtung ein. Der Vertrag kommt mit Annahme/Anmeldebestätigung vom Veranstalter zustande.

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Vertragsgrundlage zwischen Karolin Evers (PonyCollege) - nachfolgend Ponyschule genannt - und dem Reitschüler/Teilnehmer für die Erteilung bzw. Teilnahme an den Angeboten der Ponyschule.

2. Anmeldung/Zahlung

Für sämtliche Angebote ist eine Anmeldung erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Die Anmeldung erfolgt (soweit nicht anders angegeben) nach Möglichkeit über die Website.

Bezahlung per Überweisung

Die Bezahlung erfolgt entweder nach Eingang der Buchungsbestätigung per Überweisung im Voraus (zahlbar 10 Tage vor Kursbeginn). Die Buchungsbestätigung wird bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl verschickt.

Barzahlung

Der Kursbetrag ist am ersten Kurstag passend und in einem mit dem Namen des Teilnehmers beschrifteten Kuvert mitzubringen.

3. Absagen

Stornierungen sind bis eine Woche vor Beginn kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen oder beim Nichterscheinen des Teilnehmers muss der gesamte Kursbeitrag bezahlt werden, es sei denn, der gebuchte Platz kann neu besetzt werden. Ein Anspruch auf ein Nachholen des versäumten Kurses besteht nicht.

Für einen geordneten Ablauf verpflichtet sich der Teilnehmer, Verspätungen oder Nichterscheinen auch am Tag der Reitstunde trotz der dann bestehenden Zahlungspflicht kurzfristig zu melden.

Die Ponyschule behält sich vor, Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen, sofern durch dessen Anwesenheit oder Verspätung die anderen Teilnehmer beeinträchtigt oder gestört werden oder in Gefahr geraten könnten. Die Einheit wird in diesem Fall abgerechnet. Dasselbe gilt auch für Störungen innerhalb der Kurszeit.

Sollte ein Kurs aufgrund "Höherer Gewalt" (z.B. starkes Unwetter, Lockdown etc.) nicht stattfinden bzw. abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Ich bemühe mich aber allen Betroffenen nach Möglichkeit ein Entschädigungsangebot in Form eines Pony-Spiele-Tags zu unterbreiten.

Für Kursabsage meinerseits aufgrund von Krankheit verschieben sich die wöchentlichen Kurse um eine Woche nach hinten, ich biete euch einen Ersatztermin oder ihr erhaltet eine Gutschrift.

4. Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist

Die Ponyschule ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Teilnehmer den Kurs ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, welches die sofortige Aufhebung des Vertrags rechtfertigt, oder wenn der Teilnehmer die Kursgebühr zum Stichtag nicht vollständig bezahlt hat. In diesen Fällen behält der Veranstalter trotzdem den vollen Anspruch auf das zu zahlende Entgelt.

Die Ponyschule ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder sonstige Gründe die Durchführung des Kurses unmöglich machen. In diesen Fällen wird der bereits gezahlte Betrag selbstverständlich erstattet oder gutgeschrieben. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, können jedoch für ein anderes Angebote eingelöst bzw. verrechnet werden.

5. Haftung

Seit Mai 2026 ist es obligatorisch eine Mitgliedschaft/Tessera über die FITETREC ANTE abzuschließen.

Es besteht die Möglichkeit einer Tages-, Wochen- und Jahres-Tessera.

Ohne die Mitgliedschaft bei der FITETREC ANTE ist eine Teilnahme an unseren Aktivitäten leider nicht möglich.

Hinweis: Die Mitgliedschaft wird von uns aktiviert und gilt italienweit in allen ANTE-Reitbetrieben und kostet aktuell 30 Euro/Jahr!

Das Betreten des Betriebsgelände erfolgt auf eigene Gefahr!

Grundstückseigentümer, Betriebsinhaber, Ponyschule und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Sach- und/oder Personenschäden sowie Schäden materieller und ideeller Art.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden und Ponys und das Reiten ein erhöhtes Risiko in sich trägt, das beim Kontakt mit Pferden, ihrer Pflege sowie bei der Ausübung des Reitsports unbedingt in Kauf genommen werden muss.

Die Teilnahme an meinen Angeboten und das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr!

Eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung der Ponyschule wird grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftung (wegen arteigenem, tierischem, willkürlichem Verhalten), d.h. auch solche die sonst ggf. auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten.

Jeder Teilnehmer unserer Veranstaltungen versichert, Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflicht zu genießen.

Für Schäden, die durch den Reitschüler oder dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der Reitschüler bzw. dessen Eltern.

Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör ist der Ponyschule sofort zu melden.

Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Ponyschule keine Haftung.

Die Eltern sind nicht von ihrer Aufsichtspflicht befreit. Ich beaufsichtige die Kinder ausschließlich während der Unterrichtseinheiten.

6. Sonstiges

Die Ponyschule macht darauf aufmerksam, dass auf Veranstaltungen und auch während des normalen Schulbetriebs Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden können. Mit der Anmeldung zu unseren Angeboten erklären sich die Erziehungsberechtigten einverstanden, dass die entstandenen Fotos auf unserer Homepage und/oder anderen Publikationen der Reitschule veröffentlicht werden dürfen. Bei Teilnehmern für die ich keine Foto-Genehmigung habe, wird das Gesicht unkenntlich gemacht oder die Teilnehmer werden nur von hinten gezeigt.

(Selbstverständlich werden keine Namen bekannt gegeben und es werden nur Bilder verwendet, die den Teilnehmer in einem "guten Licht" präsentieren!)

Das Betreten der Ausläufe, Stallungen und sonstigen Gebäude ist verboten bzw. nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine befugte Person erlaubt!

Den Anweisungen der Ponyschule/Reitlehrerin und anderen Weisungsbefugten ist unbedingt Folge zu leisten.

Leckerlis und sonstiges Futter bitte nur nach Absprache mit den Betreuern füttern!

Erstens brauche ich die Übersicht, was die Pferde/Ponys fressen und zweitens sind Pferde schnell futterneidisch, da geht auch gerne mal eine Keilerei auf dem Putzplatz los. Ich nehme gerne Leckerlis, Karotten- und Äpfelstückchen als Spende an und verteilen sie mit den Kindern gemeinsam nach dem Reiten auf dem Reitplatz oder im Futtereimer.

Ich bitte darum, die Ruhezeiten der Pferde zu respektieren und sie außerhalb der Unterrichtszeiten nicht anzufassen.

7. Änderung dieser AGB

Die Ponyschule behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.

Der Vertragspartner wird über die geänderten Bedingungen in Kenntnis gesetzt, sofern ihn die Änderungen betreffen.

Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

8. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.